Für Hersteller, Händler und Dienstleister

Vertriebspartner finden — neue Vertriebskanäle öffnen

Statt Werbebudget im Voraus zu verbrennen, zahlen Sie nur für Ergebnisse: Menschen empfehlen Ihr Produkt in ihrem persönlichen Umfeld — mit Link, QR-Code auf Flyer oder Visitenkarte. Provision fällt erst bei einem bezahlten Abschluss an.

  • ✓ Keine Grundgebühr
  • ✓ Erfolgsbasiert
  • ✓ Jede Produktart mit Online-Link

So funktioniert es

1
Firmenprofil anlegen
Registrieren Sie Ihr Unternehmen mit Kontakt- und Rechnungsdaten. Nach kurzer Prüfung ist Ihr Profil freigeschaltet.
2
Produkt & Produktlink eintragen
Produktname, Beschreibung und den Link zu Ihrem Shop oder Ihrer Produktseite. Mehrere Produkte sind möglich.
3
Provisionsbudget festlegen
Sie bestimmen die Gesamtprozente vom Netto-Umsatz sowie Mindest-Provision und maximalen Kundenrabatt.
4
Abschlüsse melden, Statistik sehen
Ihr Shop meldet bezahlte Bestellungen über eine signierte Schnittstelle. Im Dashboard sehen Sie Klicks, Abschlüsse und Provision pro Vertriebler.
Profil & Produkte
Firmenprofil, beliebig viele Produkte, jederzeit pausierbar. Grenzen für Provision und Rabatt legen Sie pro Produkt fest.
Statistik pro Vertriebler
Klicks, Abschlüsse, Umsatz und offene Provision — aufgeschlüsselt nach Produkt und empfehlender Person.
Auszahlung je Vertriebler
Fällige Provisionen werden pro Vertriebler gesammelt und als Auszahlungsposten ausgewiesen — nachvollziehbar bis zur einzelnen Bestellung.

Vertragliche Hinweise

Kurz und verbindlich: Was Sie als Unternehmen im Programm übernehmen und was die Plattform leistet.

Direktvertrag mit dem Vertriebspartner
Der Vertrag über die Empfehlung und die Provision entsteht unmittelbar zwischen Ihnen als Hersteller/Anbieter und der empfehlenden Person. swa-agent.dev stellt ausschließlich die technische Plattform für Tracking, Abrechnungsdaten und Auszahlungsvorbereitung bereit und wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags.
Versand und Kundenbetreuung liegen bei Ihnen
Lieferung, Retouren, Gewährleistung, Zahlungsabwicklung, Support und alle rechtlichen Pflichten gegenüber Endkunden verbleiben vollständig bei Ihnen. Vertriebspartner treten nicht als Verkäufer auf und übernehmen keine Abwicklung.
Sie bestimmen das Provisionsbudget
Sie legen je Produkt fest, wie viel Prozent vom Netto-Umsatz insgesamt zur Verfügung stehen, sowie Mindest-Provision und maximalen Kundenrabatt. Innerhalb dieser Grenzen teilt der Vertriebspartner selbst auf.
Keine Absatzverpflichtung, keine Exklusivität
Sie können Vertriebspartnern keine Absatzmengen vorschreiben; umgekehrt schulden Sie keine Mindestvergütung ohne Abschluss. Provision entsteht ausschließlich bei einem von Ihnen gemeldeten, bezahlten Abschluss.
Meldepflicht für Abschlüsse und Abo-Status
Abschlüsse melden Sie über die signierte Schnittstelle (track-order), den Abo-Verlauf über track-subscription. Grundlage der Provision ist der gemeldete Netto-Betrag. Der Anspruch entsteht erst nach der von Ihnen gesetzten Wartefrist (Standard 90 Tage) und nur bei bezahltem, aktivem Abo; Storno, Kündigung und Zahlungsausfall lassen die Provision entfallen.
Steuern und Rechnungen
Jede Partei versteuert ihre Einnahmen selbst. Vertriebspartner handeln als selbstständige Vermittler, nicht als Arbeitnehmer, Handelsvertreter mit Ausgleichsanspruch oder Erfüllungsgehilfen.

Provisionsregeln und Missbrauchsschutz

Diese Regeln gelten verbindlich für alle Produkte im Programm — auch für Versicherungs- und Finanzprodukte.

Wartefrist bis zum Provisionsanspruch
Ein Provisionsanspruch entsteht erst nach Ablauf der produktspezifischen Wartefrist (Standard 90 Tage) und nur, wenn das vermittelte Abo in dieser Zeit bezahlt und aktiv geblieben ist. Erst danach ist die Provision auszahlbar.
Nur bezahlte Abos werden vergütet
Kostenlose Test- oder Probezugänge, nicht bezahlte Rechnungen, Kündigungen im Wartezeitraum, Retouren und Rückbuchungen lösen keinen Anspruch aus; eine bereits gebuchte Provision entfällt.
Keine Eigenvermittlung
Empfehlungen an sich selbst, an den eigenen Haushalt oder an dieselbe Rechnungsanschrift bzw. Rechnungs-E-Mail sind ausgeschlossen. Zur Prüfung werden ausschließlich Hashes der Rechnungsdaten verglichen; bei Übereinstimmung wird die Provision automatisch gesperrt.
Missbrauch von Codes und Links
Das Streuen von Rabattcodes auf Gutschein-, Cashback- oder Couponportalen, Marken-Bidding, unerwünschte Werbung sowie das nachträgliche Setzen von Codes durch Dritte sind untersagt und führen zur Sperre der betroffenen Provisionen.
Besonderheit Versicherungen und Finanzprodukte
Bei Versicherungs- und Finanzprodukten wird ausschließlich die Empfehlung (Tipp) vergütet. Es findet keine Beratung, Vermittlung oder Risikoeinschätzung durch den Empfehlenden statt; Antragsaufnahme, Beratungspflichten und Dokumentation liegen allein beim Anbieter. Storno-Haftungszeiten des Anbieters gelten zusätzlich zur Wartefrist.
Prüf- und Rückforderungsrecht
Das Unternehmen darf gemeldete Abschlüsse prüfen und Provisionen bei Storno, Zahlungsausfall oder Regelverstoß stornieren. Bereits ausgezahlte Provisionen können in diesen Fällen mit künftigen Provisionen verrechnet werden.

Diese Übersicht ist eine Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Es gelten die vollständigen Programmbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzhinweise. Programmbedingungen (AGB) · Datenschutzhinweise

Bereit für zusätzliche Vertriebskanäle?

Firmenprofil anlegen, erstes Produkt eintragen, Provisionsbudget setzen — danach kann jede empfehlende Person für Sie starten.